Banküberweisung
Empfänger:
Kids Evolution gemeinnützige UG
Bank:
meine Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN
DE07 7116 0000 0002 8748 14
Bitte gib im Verwendungszweck deinen Namen und – falls gewünscht – das unterstützte Projekt an.

Jede Spende hilft
Mit deiner Spende unterstützt du sorgfältig ausgewählte Projekte für Kinder und Jugendliche. Kids Evolution setzt die Mittel entsprechend der gemeinnützigen Satzungszwecke ein und berichtet nachvollziehbar über die Aktivitäten.
Spendenbescheinigung
Die Kids Evolution gemeinnützige UG ist seit 2022 im Handelsregister Traunstein unter HRB 31033 eingetragen. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurden durch das Finanzamt Rosenheim mit Bescheid vom 17.10.2022 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Eine Freistellungsbescheinigung liegt vor.
Damit besitzt Kids Evolution die Voraussetzungen, gemeinnützig und mildtätig tätig zu sein und Zuwendungsbestätigungen – umgangssprachlich Spendenquittungen – auszustellen.
Für Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der vereinfachte Spendennachweis, beispielsweise die Buchungsbestätigung deiner Bank. Benötigst du eine Zuwendungsbestätigung, sende bitte Name und vollständige Anschrift an mirko@kids-evolution.de.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Bitte kläre konkrete steuerliche Fragen mit deiner Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt.
Unser gemeinnütziger Auftrag
Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO.
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO.
Seminare, Workshops und sportliche Angebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher unter den Voraussetzungen des § 53 AO.
Unternehmen und Partner
Eine Spende erfolgt ohne Gegenleistung. Wenn deine Unterstützung sichtbar werden soll – etwa durch Logoabbildung, Verlinkung, Kleidung oder gemeinsame Kommunikation – handelt es sich regelmäßig um Sponsoring.
Solche Leistungen werden in einer klaren Sponsoringvereinbarung geregelt und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte dein Unternehmen mit seiner Steuerberatung klären.
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