Jede Spende hilft

Deine Unterstützung wird zu einer echten Möglichkeit.

Mit deiner Spende unterstützt du sorgfältig ausgewählte Projekte für Kinder und Jugendliche. Kids Evolution setzt die Mittel entsprechend der gemeinnützigen Satzungszwecke ein und berichtet nachvollziehbar über die Aktivitäten.

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Wähle den Weg, der für dich am besten passt. Bei Fragen zur Zuordnung einer Spende oder zu einer Bescheinigung erreichst du mich direkt.

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Betterplace

Unterstütze das Projekt „Stille Helden stärken“ für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche direkt auf Betterplace.

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Spendenbescheinigung

Gemeinnützig anerkannt. Spenden sind belegbar.

Die Kids Evolution gemeinnützige UG ist seit 2022 im Handelsregister Traunstein unter HRB 31033 eingetragen. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurden durch das Finanzamt Rosenheim mit Bescheid vom 17.10.2022 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Eine Freistellungsbescheinigung liegt vor.

Damit besitzt Kids Evolution die Voraussetzungen, gemeinnützig und mildtätig tätig zu sein und Zuwendungsbestätigungen – umgangssprachlich Spendenquittungen – auszustellen.

Für Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der vereinfachte Spendennachweis, beispielsweise die Buchungsbestätigung deiner Bank. Benötigst du eine Zuwendungsbestätigung, sende bitte Name und vollständige Anschrift an mirko@kids-evolution.de.

Unser gemeinnütziger Auftrag

Jugendhilfe, Bildung und konkrete Unterstützung.

Jugendhilfe

Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO.

Erziehung und Bildung

Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO.

Teilhabe

Seminare, Workshops und sportliche Angebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.

Einzelfallhilfe

Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher unter den Voraussetzungen des § 53 AO.

Unternehmen und Partner

Spende oder Sponsoring?

Eine Spende erfolgt ohne Gegenleistung. Wenn deine Unterstützung sichtbar werden soll – etwa durch Logoabbildung, Verlinkung, Kleidung oder gemeinsame Kommunikation – handelt es sich regelmäßig um Sponsoring.

Solche Leistungen werden in einer klaren Sponsoringvereinbarung geregelt und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte dein Unternehmen mit seiner Steuerberatung klären.

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